Übertritt nach der 4. Jahrgangsstufe
aktuelle Informationen: Schuljahr 2026/27
- Es gibt eine Zwischeninformation (22.01.2027) anstatt des Zwischenzeugnisses.
siehe https://www.km.bayern.de/ministerium/termine.html
- Im Mai gibt es dann das Übertrittszeugnis (3. Mai 2027) mit den Noten in D, M und HSU sowie der Eignungsempfehlung.
- Achtung: Das Übertrittzeugnis gilt nur für das eine Schuljahr!
- Besuchen Sie bitte die Infoabend(e) bei der (den) gewünschten Schule(n) und melden Sie Ihr Kind an.
(Termine für Infoabende sowie Anmeldung bei der jeweiligen Schule erfahren Sie über die Zeitung oder Homepage der aufnehmenden Schule.)
Die folgenden Möglichkeiten des Übertritts an eine weiterführende Schule haben wir der Broschüre „Der beste Bildungsweg für mein Kind" des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst entnommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kultusministeriums unter folgendem Link .




Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Realschule.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Gymnasium.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Wirtschaftsschule.
Bedenken Sie bitte, dass das bayerische Bildungssystem durchlässig ist!
Kein Abschluss ohne Anschluss!
- Jede weiterführende Schule (Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium) ermöglicht den mittleren Schulabschluss.
- Darauf aufbauend gibt es verschiedene Wege zu einer Hochschulreife.
- Auch die beruflichen Schulen bieten alle schulischen Abschlüsse bis zum Abitur.


