Hausordnung der Grund- und Mittelschule

 

Verhalten im Schulhaus

  • Im gesamten Schulhaus ist auf Sauberkeit zu achten!
  • Der Abfall gehört in die Abfallkörbe!
  • Schmutzige Schuhe sind auf der Matte vor der Außentüre abzustreifen!
  • Jede Beschädigung der Einrichtung ist zu vermeiden!
  • Ruhiges Verhalten ist wichtig, besonders während der Unterrichtszeit!
  • Rennen im gesamten Schulhaus ist wegen der Unfallgefahr verboten!
  • Kaugummis sind im Schulhaus verboten!

 

Verhalten im Klassenzimmer

  • Klassenzimmer und Fachräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden!
  • Die Schulmöbel verlangen sorgsame Behandlung!
  • Das Hinauslehnen aus den Fenstern ist aus Sicherheitsgründen verboten!
  • Der Papierabfall ist aus Umweltschutzgründen in den besonderen Behälter zu werfen!
  • Herumrennen und Lärmen sind zu unterlassen!

 

Verhalten in der Pause

  • Die Pause findet grundsätzlich im Pausenhof statt!
  • Die Schüler verlassen möglichst rasch das Schulgebäude in Straßenschuhen!
  • Das Pausengelände darf nicht verlassen werden!
  • Abfälle gehören in die Abfallkörbe!
  • Das Schneeballwerfen ist verboten!
  • Die Toiletten sind entweder vor oder nach der Pause zu benützen!
  • Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten!
  • Der Lehrer holt die Schüler ab 10.35 Uhr draußen gesammelt ab!

 

Verhalten nach Schulschluss

  • Alle Stühle sind auf die Tische zu stellen und die Fenster sind zu schließen!
  • Alle Lichter sind auszuschalten und das Zimmer ist ruhig zu verlassen!
  • An der Bushaltestelle darf nicht gedrängelt werden!
  • Den Anweisungen der Schülerlotsen ist Folge zu leisten!
  • Lärmen und Raufen sind im Bus verboten!

 

Strafen bei Missachtung der Hausordnung

  • Mündliche Verwarnung des Schülers durch den Lehrer oder den Schulleiter!
  • Nacharbeitstermin für den Schüler nachmittags am Freitag!
  • Schriftlicher Verweis für den Schüler an die Eltern!
  • Verschärfter Verweis für den Schüler an die Eltern durch den Schulleiter!
  • Versetzung in eine andere Klasse oder Ausschluss vom Unterricht für 3 – 6 Tage!

Für das Verhalten der Schüler außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten gemäß gesetzlicher Vorschriften die Verantwortung.

Die Schule ist jedoch berechtigt, auch das außerschulische Verhalten eines Schülers bei ihren Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu berücksichtigen.

Hausmeister Jörg Probst


 


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